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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Der Mandant im Vordergrund

Fachanwältin Nicole Grün
Fachanwältin Nicole Grün

Ziel meiner Arbeit ist es, ein persönliches, auf Gegenseitigkeit beruhendes Vertrauensverhältnis herzustellen.

Die persönliche Betreuung steht im Vordergrund – es gibt keine wechselnden Sachbearbeiter und keine Termine im Viertelstundentakt. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen und berate und begleite Sie während unserer Zusammenarbeit immer persönlich und engagiert.

Um meinen Mandanten immer aktuell, sicher und schnell Problemlösungen zu bieten, ist mir die kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortbildung in meinem Tätigkeitsfeld sehr wichtig.

Jährliche Fortbildungen sind auch Voraussetzung zum Erhalt der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht".

Im Jahr 2011 habe ich folgende Fortbildungen besucht:

  • Steuerlicher Bezug zum Familienrecht
  • Umgangspflegschaft nach § 1684 III BGB
  • Mediationsgesetz und § 135 FamFG
  • Aktuelles Unterhaltsrecht
  • Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt vor allem im Familienrecht und der Mediation.
Daneben bearbeite ich jedoch auch andere Rechtsgebiete, z.B. das allgemeine Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht etc., da auch hier oft Schnittstellen zum Familienrecht auftreten können. Fragen Sie einfach nach, wie ich Ihnen helfen kann! Wenn ich Ihr Rechtsgebiet nicht bearbeite, werde ich Ihnen eine kompetente Kollegin oder einen kompetenten Kollegen nennen, der sich zuverlässig um Ihr Problem kümmert.

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