|
Gerne gestalte ich für Sie einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag nach Ihren Bedürfnissen und Zukunftsplanungen.
Beim Ehevertrag können die Ehegatten statt der gesetzlichen Regelungen Vereinbarungen treffen, wie sie ihr Zusammenleben aber auch vielleicht den Fall einer Scheidung rechtlich regeln möchten. Oft ist mit dem Ehevertrag auch ein Erbvertrag verbunden.
Inhalt eines Ehevertrags kann die Begründung, Aufhebung oder Änderung des Güterstandes und auch der Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Falle einer Scheidung sein. Weiterhin können die Unterhaltsverpflichtung und andere mit der Ehe oder dem Zusammenleben verbundene Punkte darin geregelt werden.
Bei Lebenspartnerschaften sind ähnliche Rechtsgrundsätze anwendbar. Diese können in einem Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbart werden. In Erbverträgen kann die gesetzliche Erbfolge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geändert und auf Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche abgestimmt werden.
Sowohl der Ehevertrag, der Lebenspartnerschaftsvertrag und der Erbvertrag sind ganz individuell gestaltbar, jedoch müssen rechtliche Bestimmungen und Formvorschriften sowie die geltende Rechtsprechung zur Wirksamkeit beachtet werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Wunsch, bitte sprechen Sie mich an!
|