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Im Falle einer anstehenden Scheidung können die konkreten Folgen der Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Versorgungsausgleich, Kinder etc.) bereits im Vorfeld der beabsichtigten Ehescheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Sie regeln also in Absprache mit Ihrem Partner die rechtlichen Folgen der Ehescheidung in einer verbindlichen Vereinbarung, die in der Regel notariell beurkundet werden muss oder vom Richter beim Scheidungstermin ins Protokoll aufgenommen wird. Letztlich kommen nur noch die Punkte vor Gericht, die unbedingt nötig sind, z.B. die Scheidung der Ehe selbst und die Regelung des Versorgungsausgleichs.
Ich berate Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten und erstelle für Sie eine Vereinbarung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
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