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Nach deutschem Recht kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Man unterscheidet dabei folgende Fälle: - Beide Partner sind mit der Scheidung einverstanden und leben seit einem Jahr getrennt.
- Nur ein Partner möchte die Scheidung, der andere aber nicht. Eine Scheidung bereits nach einem Trennungsjahr ist möglich, wenn das Gericht durch Nachweise zur Auffassung gelangt, dass die Ehe gescheitert ist. Nach drei Jahren Trennung bedarf es dieser Nachweise nicht mehr.
- Ist die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten unzumutbar, kann die Ehe möglicherweise auch vor Ablauf des Trennungsjahrs und ohne Einwilligung des anderen Ehegatten geschieden werden.
Ich werde Sie beraten, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen und mit Ihnen auch den sinnvollsten Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags besprechen.
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