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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Gut versorgt

Die meisten in Deutschland lebenden Menschen haben die eine oder andere Altersversorgung, die ihnen später im Alter einmal eine monatliche Rente auszahlt.
Bereits während des Berufslebens entstehen sogenannte Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente. Die Höhe dieser Anwartschaften richtet sich meist nach den Beiträgen, die bisher eingezahlt wurden.

Die Rentenanwartschaften können bei den Ehegatten unterschiedlich hoch sein. Das ist fast immer der Fall. Oft haben z.B. Frauen geringere Anwartschaften, weil sie während der Zeiten der Kindererziehung keine Altersvorsorge unterhielten.

Der gesetzlich geregelte Versorgungsausgleich sieht vor, dass diese unterschiedlichen Anwartschaften bei einer Scheidung ausgeglichen werden.

Zum 1. September 2009 wurde das Recht zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert und gerechter gestaltet. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier.

Fragebogen_zum_Versorgungsausgleich.pdf

Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Quelle: Justiz-NRW.de)

760 K

Erlaeuterungen_Fragebogen.pdf

Erläuterungen zum Ausfüllen der ersten Seite des Fragebogens zum Versorgungsausgleich (Quelle: Justiz-NRW.de)

820 K

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