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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Kinder haben Vorrang

Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, stehen in der Unterhaltsrangfolge nach dem neuen Unterhaltsrecht (gültig seit 01.01.2008) an erster Stelle. Dabei ist es egal, ob die Kinder aus erster oder zweiter Ehe oder aus einer Partnerschaft ohne Trauschein stammen. Elternteile, die Kinder versorgen oder Ehegatten die in langer Ehe verheiratet waren, stehen nach neuem Gesetz an zweiter Stelle. Erst danach kommen kinderlose Elternteile und Ehegatten aus kürzeren Ehen, volljährige Kinder in der Ausbildung oder im Studium, Enkelkinder, Eltern und sonstige Verwandte.

Damit soll ausgeschlossen werden, dass Kinder nach Trennung der Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Eine Trennung hat finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten und birgt viele offene Fragen, wie z.B.

  • Was bekomme ich von meinem Partner bzw. was muss ich meinem Partner an Unterhalt zahlen?
  • Was bekommen die Kinder?
  • Was muss ich tun, um Unterhalt zu beziehen?
  • Wie kann ich mich gegen zu hohe Unterhaltsforderungen wehren?
  • Wer bekommt das Kindergeld?
  • Was kann ich machen, wenn der Unterhalt nicht ausreicht? Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen?
  • etc.
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