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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Kinder, Kinder….

Das elterliche Sorgerecht umfasst alle Rechte und Pflichten zwischen Elternteilen und Kindern und die mit der Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen.

Grundsätzlich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch nach der Trennung und Scheidung beide Elternteile das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben. Nicht immer entspricht dies dem Wohl des Kindes und es ist die Übertragung des Sorgerechts oder ein Teil des Sorgerechts auf einen der Elternteile erforderlich. Gemeinsam mit Ihnen werde ich diese Fragen des Sorgerechts lösen. Wir werden besprechen, wie man in Ihrem Fall das Sorgerecht so ausgestalten kann, damit das Kind die Trennung der Eltern so unbelastet wie möglich verkraftet, aber auch bestmöglich betreut wird.

Darüber hinaus gibt es Fragen im Umgangsrecht, z.B. wie oft ich meine Kinder, die nicht mehr bei mir leben, sehen darf; ob meine Kinder bei mir übernachten dürfen oder ich mit ihnen in Urlaub fahren darf.

Sollte es Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern geben, so werde ich aktiv an der Vermittlung und Durchsetzung Ihrer Rechte mitwirken.

In Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten ist es notwendig, mit den Beteiligten eine Lösung zu suchen. Falls notwendig werden Jugendämter und Beratungsstellen eingebunden. Die gerichtliche Klärung steht an letzter Stelle, wenn alle Möglichkeiten, den Streit außergerichtlich zu klären, ausgeschöpft sind.

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