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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Hab und Gut

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten und zwischen den Ehegatten und Dritten. Eheleuten steht es frei, über das eheliche Güterrecht in einem Ehevertrag besondere Vereinbarungen, z.B. die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft zu treffen. Liegt kein Ehevertrag vor, geht das Gesetz von der Zugewinngemeinschaft aus.

Der Gesetzgeber regelt in den Bestimmungen zum Güterrecht, dass bei Scheidung der Ehe ein Vermögensausgleich stattfindet, da auch gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen nicht immer auf den Namen beider Ehegatten angelegt wird oder sofort hälftig aufgeteilt wird. Daher soll derjenige, der in der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, dem anderen einen Ausgleich zahlen.

Neben der Frage, ob ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht, entstehen jedoch oft weitere Fragen zum Vermögen, z.B.:

  • Was ist mit den gemeinsamen Giro- und Sparkonten?
  • Was ist mit gemeinsamen Versicherungen?
  • Wer erhält den Hausrat?
  • Wer behält das gemeinsame Haus?
  • Wer zahlt die gemeinsamen Schulden?
  • Muss ich für die Schulden meines Partners haften?
  • Was passiert mit steuerlichen Nachzahlungen/Erstattungen?
  • Haben die Schwiegereltern Ansprüche z.B. wegen Mitarbeit am Hausbau?
  • etc.

Zu all diesen Fragen werde ich Sie eingehend beraten und Lösungen anbieten.

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