|
Da im Zuge der Trennung und Scheidung oft die Frage auftaucht, wer die angeschafften Gegenstände erhält, sieht das Gesetz spezielle Vorschriften vor, welche die Verteilung des Hausrates ermöglichen:
Der gemeinsame Hausrat ist gerecht und zweckmäßig zu verteilen. Daneben sieht das Gesetz Regelungen vor, wie Hausratsgegenstände zu verteilen sind, die einem Ehegatten allein gehören, aber auf die der andere dringend angewiesen ist.
Zum Hausrat gehören Gegenstände, die im Haushalt der Eheleute genutzt werden bzw. wurden und der gemeinsamen Lebensführung dienen, insbesondere Möbel, Geschirr, Unterhaltungselektronik, gemeinsame Wäsche und ähnliches, aber auch Sportgeräte und Kunstgegenstände, die in der Wohnung lagen oder hingen. Dabei ist "Haushalt" nicht gleichbedeutend mit der Wohnung, so dass auch ein Auto zum Hausrat gehören kann.
In aller Regel kann man nur in Kenntnis der gesamten Situation und der Vermögensverhältnis sichere Aussagen treffen, ob die im Streit stehenden Gegenstände Hausrat sind und wie hier eine gerechte und zweckmäßige Aufteilung vorgenommen werden könnte.
Grundsätzlich gilt jedoch: Eine Aufteilung des Hausrats sollte schnellstmöglich nach der Trennung durchgeführt werden, um spätere Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern möglichst zu vermeiden.
Hier werden wir ausführlich Ihre individuelle Situation besprechen und sowohl Lösungen für die vorläufige Regelung des Hausrats in der Trennungszeit als auch die endgültige Regelung nach der Scheidung erarbeiten.
|