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Umgangsrecht
Ist der Umgang des Kindes zum Vater weniger an dessen Verweigerung, sondern mehr an der verfestigten...
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Datum des Eintrags: 06.04.2010
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Ist der Umgang des Kindes zum Vater weniger an dessen Verweigerung, sondern mehr an der verfestigten Ablehnung des Vaters durch die Mutter gescheitert, so kann zum Zweck der Durchsetzung des Umgangs des Vaters mit dem knapp fünfjährigen Kind der Mutter die elterliche Sorge teilweise entzogen und ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2009 - 9 UF 102/08
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