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Neue Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012

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Fachanwalt für Familienrecht

Aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht
wurde mir im Juni 2008 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich in einem breiten Spektrum
rechtlicher Auseinandersetzungen tätig, z.B.

 

Auf die wichtigsten familienrechtlichen Auseinandersetzungen gehe ich in den oben genannten Bereichen genauer ein. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Anmerkungen haben, rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne!

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