Über Geld spricht man nicht...

Doch - wir sprechen miteinander darüber! Grundsätzlich informiere ich Sie im Vorfeld über die Höhe der zu erwartenden Kosten und auch über ein evtl. bestehendes Prozesskostenrisiko. Dies ist Ihr gutes Recht, denn es ist Ihr Geld. Außerdem gehört Offenheit und Klarheit nach meinem Verständnis zu einer guten, konstruktiven Zusammenarbeit.

Einige allgemein gehaltene Hinweise vorab:

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Höhe der Gebühr wird nach der Art der Tätigkeit und der Höhe des Gegenstandwertes erhoben. Im Einzelfall kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Gewisse Tätigkeiten des Rechtsanwalts wie z.B. die außergerichtliche Beratung sind in der Gebührenordnung nicht mehr geregelt. Hier werden wir eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.

Eine schriftliche Honorarvereinbarung werden wir auch treffen, wenn das Mandat außergewöhnlich umfangreich ist oder einen besonders hohen Gegenstandswert hat. Die Anwaltsvergütung soll sich in diesem Fall individuell nach dem Fall, dem Umfang, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit richten. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs fallen Gebühren in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an.

Weiter mit Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

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