|
Ich habe kein oder nur geringes Einkommen. Kann ich dennoch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Wenn Sie außer Stande sind, die Kosten für die Vertretung im Gerichtsverfahren aufzubringen, können Sie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.
|
erkl_zp1a.pdf
Antrag Prozesskostenhilfe mit Ausfüllhinweisen (Quelle: Justiz-NRW.de)
|
120 K
|
Bei einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung kann Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor einer Terminvereinbarung direkt an die Rechtsantragsstelle in dem Amtsgericht, welches für Ihren Ort zuständig ist, und fragen Sie nach einem Berechtigungsschein.
|
AG_I_1.pdf
Antrag Beratungshilfe mit Ausfüllhinweisen (Quelle: Justiz-NRW.de)
|
73 K
|
|
Prozesskostenhilfe.pdf
Ausführliche Hinweise zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Quelle: Justiz-NRW.de)
|
850 K
|
|