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Neue Urteile oder Gesetze verändern ständig die deutsche Rechtslage. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, finden Sie nachfolgend einige Neuigkeiten und Tipps aus dem Familienrecht.
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne unter Telefon 07262 610 174 oder unter meiner Email-Adresse info(at)anwaltskanzlei-gruen.de zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit meines Online-Dialogformulars.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011:
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2012:
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2011:
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SdL_2011__3_.pdf
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2011
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205 K
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Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010:
Neue unterhaltsrechtliche Leitlinien
Die ab 01.01.2010 gültige Fassung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland finden Sie hier:
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SdL_2010.pdf
Süddeutsche Leitlinien (gültig ab 01.01.2010)
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88 K
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Höheres Kindergeld und erhöhte Kinderfreibeträge ab 01.01.2010
Der Bundesrat hat am 18.12.2009 dem von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz nebst darin enthaltenerÄnderungen zum Kindergeld zugestimmt. Demnach wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes von 1932 € auf 2184 € erhöht. Der doppelte monatliche Kinderfreibetrag beträgt dann (4368:12) 364 €. Außerdem erhöht sich das Kindergeld um 20 € pro Kind und steigt damit für das erste und zweite Kind auf 184 €, für das dritte Kind auf 190 € und für jedes weitere Kind auf 215 €.
Anwaltskanzlei Nicole Grün - Anerkannte Gütestelle Mit Beschluss des Präsidenten des Landgerichts Heilbronn vom 19.02.2009 ist Nicole Grün anerkannt als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeschaltet mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu vermitteln.
Das Verfahren vor der Gütestelle hemmt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Verjährung und ermöglicht die Zwangsvollstreckung aus der getroffenen Vereinbarung. Sie schafft damit die Möglichkeit einer zügigen, kostengünstigen, aber auch rechtssicheren Beilegung eines Rechtsstreits. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 28.08.2009: Bausteine für ein modernes Familienrecht
Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa für Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen - nach der bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform - weitere große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch handhabbares Familienrecht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Am 1. September 2009 tritt die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen. Bisher kam es oft zu ungerechten Teilungsergebnissen, insbesondere zu Lasten der Frauen. Auch konnten betriebliche und private Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. In Zukunft wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Vorrangig kommt es zur "internen Teilung", bei der jeder sein eigenes "Rentenkonto" erhält, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Darüber hinaus ist das neue Recht übersichtlicher, verständlicher und vereinbarungsfreundlicher. (Mehr...)
Auch die am 1. September 2009 in Kraft tretenden Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts dienen der Verteilungsgerechtigkeit bei der Scheidung. Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Um dies noch zuverlässiger zu erreichen, wird dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung durch verschiedene Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese Schulden während der Ehezeit beglichen wurden. (Mehr...)
Die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird ebenfalls am 1. September 2009 in Kraft treten. Sie fasst das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen - erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung übersichtlich zusammen. Die durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten Großen Familiengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst, seine Aufgaben vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Überdies wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut, indem beispielsweise die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder weiter gestärkt werden. (Mehr...)
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) wurde bis zum Inkrafttreten mehrfach geändert. Eine Textfassung mit Stand 1.9.2009 finden Sie hier.
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